200.000 Bürger lebten in Deutschland ohne Krankenversicherungsschutz – und das im Jahr 2003. Mitnichten handelte es sich nur um Menschen, die aus finanziellen Aspekten eine Krankenversicherung scheuten; viele von ihnen wollten einer Krankenversicherung beitreten, nur konnten sie es aufgrund Lücken im Gesetz nicht. Als einkommensschwache Schicht waren private Versicherer zu teuer und gesetzliche Versicherer lehnten sie aufgrund ihrer Einkommensschwäche ab.

Hilfe im Krankheitsfall ist ein Bürgerrecht

Vier Jahre später trat entgegen größtem Widerstand der Branche die Gesundheitsreform in Kraft, die eine pauschale Versicherungspflicht für jeden Deutschen vorschrieb. Seither gilt eine Versicherungspflicht für Arbeitnehmer unterhalb der Jahresentgeltgrenze, Studenten, Arbeitslose und sonstigen Empfängern von Erwerbersatzleistungen, wie beispielsweise Rentner. Darüber hinaus sind auch jene krankenversicherungspflichtig, die unter derselben gesetzgeberischen Wertung fallen. Mit dieser Generalklausel sind regelmäßig einkommensschwache Menschen erfasst, die ihren Lebensunterhalt durch eher unselbstständige Arbeit bestreiten. Es wurde bewusst auf eine starre Legaldefinition verzichtet, um eine weitere Lücke vorzubeugen.

Erzwungene Solidarität privater Krankenversicherer

Um einkommensschwachen Selbstständigen, die nicht krankenversicherungspflichtig sind, die Möglichkeit einer erschwinglichen Krankenversicherung zu bieten, sieht die Gesundheitsreform vor, dass sie sich entweder freiwillig gesetzlich krankenversichern oder bei einer privaten Krankenversicherung beitreten dürfen; in keinem Fall darf ihr Antrag abgelehnt werden. Um zu verhindern, dass private Krankenversicherer unerwünschte Kunden mit hohen Beiträgen abschrecken, müssen sie einen Basistarif anbieten. Dieser muss mindestens denselben Leistungsportfoilio wie die gesetzliche Krankenversicherung bieten und ist in seinem Kosten auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen begrenzt. Mit diesen Mechanismen konnte bis ins Jahr 2011 die Anzahl der Menschen ohne Versicherungsschutz von den eingangs erwähnten 200.000 auf unter 40.000 reduziert werden – Tendenz weiter sinkend.

Zusatzbeiträge

Gesetzliche Krankenversicherungen erheben Beiträge nach einen vom Gesetzgeber jährlich festgelegten Bruttolohn-Prozentsatz. Kann eine gesetzliche Krankenkasse ihre Kosten nicht decken, darf sich einen monatlichen Zusatzbeitrag verlangen. In einem solchen Fall darf das Kassenmitglied die Krankenkasse wechseln. Beim Vergleich von Krankenkassen ist lediglich das Leistungsangebot entscheidend; die Beitragshöhe bleibt dieselbe.